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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel

Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch Lieferung Vertragsinhalt. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns widersprechen. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kaufverträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung von PFB zustande. Bei kurzfristiger Lieferung gilt die Rechnung über die gelieferte Ware als Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

1. Leistungsumfang

Der Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ergibt sich aus unseren freibleibenden Angeboten, unseren Auftragsbestätigungen oder sonstigen Leistungsbeschreibungen. Von uns bestätigte Aufträge kann der Besteller nicht stornieren, es sei denn, dass wir ausnahmsweise unsere Zustimmung schriftlich erklärt haben. In diesem Fall können wir eine angemessene Entschädigung fordern. Beschreibungen sowie Abbildungen unserer Ware sowie technische Angaben sind nur annähernd maßgeblich. Wir behalten uns Änderungen bis zur Lieferung vor, durch die jedoch die Interessen des Bestellers nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen.

2. Lieferungen

Liefertermine sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Käufer übernommen. Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen, Eröffnung eines Akkreditivs oder Leistung einer Anzahlung. Sie beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lieferwerk oder Lager und gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder Zulieferanten – behindert und die wir auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, Innere Unruhen, Naturgewalten, Unfälle, sonstige Betriebsstörungen und Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Wird uns die Lieferung durch die Behinderung unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Als eine von uns nicht zu vertretende Behinderung im Sinne dieses Absatzes gelten in jedem Falle auch Streiks oder Aussperrungen. Von der Behinderung und der Unmöglichkeit werden wir den Käufer umgehend verständigen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Leistung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten ohne Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt von mindestens 2 Monaten und gleichzeitig die Verweigerung der Leistungsannahme nach Ablauf der Nachfrist androht. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Ein dem Käufer oder uns zustehendes Rücktrittsrecht erstreckt sich grundsätzlich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Zu Teillieferungen sowie zu Teilberechnungen sind wir berechtigt. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.

3. Preise

Wir berechnen die gelieferte Ware zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Alle Preise sind in EURO und verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk, inkl. Verpackung, aber exkl. Fracht, Porto und Versicherung. Besondere Vereinbarungen sind vor Lieferung schriftlich zu fixieren. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten und/ oder unsere Herstellungskosten, Frachten, öffentliche Abgaben, Löhne oder sonstige Kosten, die sich mittel- oder unmittelbar auf unsere Lieferungen oder Leistungen auswirken, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern, sofern der Besteller Vollkaufmann ist. Ist der Besteller nicht Vollkaufmann, gilt Satz 3 nur, soweit eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart ist. Die Erhöhung dieser Kosten werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

4. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum auf das von PFB angegebene Konto rein netto zahlbar, soweit keine besonderen Zahlungsvereinbarungen getroffen sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 10% pro Jahr zu berechnen. Einer Mahnung bedarf es für den Eintritt des Verzuges nicht. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Die Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Werk oder das Lager verlässt, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder PFB noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen hat. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers. Transportmittel und Transportweg sind unserer Wahl überlassen. Wir bestimmen den Spediteur und den Frachtführer.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Bei Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware im Sinne des § 950 BGB mit anderen nicht uns gehörenden Sachen erhalten wir an den neuen Sachen Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer zum Wert der übrigen verbundenen bzw. verarbeiteten Sachen. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verarbeiten oder weiterveräußern, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, solange er nicht in Verzug ist. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Mehrwertsteuer entspricht. Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschließlich Mehrwertsteuer, den wir für die weiter-veräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen vorzulegen und zu übersenden. Zu diesem Zweck hat der Käufer ggfs. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren, Gerät der Käufer mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu der Ware gewähren und uns diese auf Verlangen herausgeben. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware und/oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

7.Gewährleistung, Falschlieferung, Rücksendungen

Bei Mängeln der Ware gilt folgendes: Die Ware ist bei Abnahme zu prüfen. Mängel sind uns unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Rüge von Mängeln nicht unverzüglich nach der Abnahme, so ist eine spätere Rüge derjenigen Mängel, die bei der vereinbarten Art der Abnahme festzustellen waren, ausgeschlossen. Mangelhafte neue Ware werden wir unter Berücksichtigung der Kosten, der Bedeutung des Mangels sowie der Zumutbarkeit für den Käufer nachbessern oder zurücknehmen und durch mangelfreie Ware ersetzen. Nachbesserungen erfolgen, soweit nicht anders vereinbart, im Standort Siegen. Die gegebenenfalls erforderlichen Frachtkosten für den Hintransport der Ware zu uns fallen dem Käufer zur Last. Erfolgt die Nachbesserung an einem anderen Ort und erhöhen sich unsere Transportwege- und Arbeitskosten, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, trägt der Käufer die dadurch entstehenden Mehrkosten. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung – mindestens 3 Versuche innerhalb einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 1 Monat – kann der Käufer bei Vorliegen eines erheblichen Mangels vom Vertrag zurücktreten, ansonsten den Kaufpreis mindern. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erkennung und, je nach Produkt, längstens innerhalb von 12-24 Monaten nach Lieferung und abhängig von den jeweiligen Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten, geltend zu machen. Für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung treten wir in gleicher Weise ein wie für die ursprüngliche Lieferung; eine Verlängerung der ursprünglichen Verjährungsfrist findet nicht statt. Weiter-gehende Rechte aufgrund von Mängeln – insbesondere vertragliche oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind – sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn anstatt der vertraglich vereinbarten eine andere Ware geliefert wird. Sollte die Kaufsache nicht fehlerhaft oder nicht mit einem von uns zu vertretenden Mangel behaftet sein, haben wir das Recht dem Käufer hierfür die Überprüfungs- und Versandkosten in Rechnung zu stellen. Rücksendungen mangelfreier und originalverpackter Sendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis und unter Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von 15% des Warenwertes. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei („Frei Haus“) originalverpackt und in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Bei Rücknahme der Ware durch PFB geht die Gefahr erst in dem Augenblick der Entgegennahme im Werk auf PFB zurück. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, soweit die an der gelieferten Ware aufgetretenen Mängel auf unsachgemäße Behandlung, natürlicher Abnutzung, auf Einflüsse von Fremdgeräten, unsachgemäße vorgenommene Installation, auf unzureichende Instandhaltung, übermäßige Beanspruchung oder auf Eingriffen oder Änderungen an der gelieferten Ware beruhen, die ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommen wurden. Gleiches gilt, wenn der Mangel auf der Vornahme von Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal sowie auf Verwendung von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, die nicht von uns geliefert oder zur Verwendung empfohlen wurden, beruht und wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstands nicht umgehend nachkommt.

8. Werbung

Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma PFB ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen. Der Käufer kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.

9. Sonstige Ersatzansprüche

Anderweitige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10. Allgemeiner Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Rechte, z.B. auf Rücktritt oder auf Ersatz von Schäden jeder Art – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen – sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht – bei Vorsatz; – bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; – bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist; die Haftung ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht einer der vorgenannten Fälle gegeben ist; – für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Käufers werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei uns oder den mit uns verbundenen Unternehmen verarbeitet.

12.Nebenabreden, Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis – auch aus Rücktritt – sich ergebenden Streitigkeiten ist nach unserer Wahl Betzdorf, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind jedoch berechtigt, das für den Käufer ortzuständige Gericht zu wählen. Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kaufverträgen über beweglichen Sachen (RKAG) und des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf (EKG) beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.

Allgemeine Hinweise

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform („OS-Plattform“) wird nach Bereitstellung durch die EU-Kommission über das Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) zugänglich sein.

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Siegen, Dezember 2022